Erziehungsbeistandschaft & INSPE

ERZIEHUNGSBEISTANDSCHAFT §30

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Unser Handeln ist bestimmt durch unsere wertschätzender Grundhaltung zum Klienten/ Kunden, durch konsequente Ressourcenorientierung und damit auf der Suche nach geeigneten Lösungen für die unterschiedlichen Lebenssituationen der Klienten.
Über unterschiedliche Angebote aus den Bereichen Sport- oder Erlebnispädagogik, künstlerische oder handwerkliche Angebote, kommen wir mit unseren Klienten ins Gespräch und können gemeinsam an erstrebenswerten und erreichbaren Zielen arbeiten.

INSPE §35

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen.

Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen. Auch hier spielt unserer Überzeugung nach die Haltung und die Ressourcenorientierung den Klienten gegenüber, eine entscheidende Rolle für zielgerichtetes Arbeiten.

So erreichen sie uns!